Böhme – Götz – Geske
Unser Leitbild

Unsere Arbeitsauffassung: Das Amt wahrnehmen

Unsere Auftraggeber sind Insolvenzgerichte und ESUG-Kunden. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Bremen, Brandenburg und Niedersachsen achten wir streng darauf, dass die Anforderungen unserer Kunden klar verstanden, korrekt erfasst und effizient erfüllt werden. 

 

Unsere langjährige Erfahrung und unser Augenmerk auf die interessengerechte, ordnungsgemäße und stringente Durchführung von Insolvenzverfahren qualifizieren uns als geeignete Verwalter insbesondere für komplexe Verfahren, etwa Konzernstrukturen, vermögensverwaltende Gesellschaften oder Kriminalinsolvenzen. 

 

Aber auch jedes einzelne andere Insolvenzverfahren, unabhängig von seiner Größe, bearbeiten wir mit der gebotenen Sorgfalt, der vollen Einsatzbereitschaft und im Sinne der Verfahrensbeteiligten mit dem angemessenen Aufwand.

Berend Böhme – Partner

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Ralf Götz – Partner

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Anja Geske – Partnerin

Fachanwältin für Insolvenzrecht

Zertifizierte Zwangsverwalterin

Für Gerichte, Richter und Rechtspfleger

Als Dienstleister der Insolvenzgerichte sind wir uns der Anforderungen, die Richter und Rechtspfleger an uns als Insolvenzverwalter stellen, voll bewusst. Zur höchstmöglichen Entlastung der Gerichte gewährleistet B+O eine zeitnahe, vollumfängliche und transparente Berichterstattung. Fristen werden eingehalten, Mahnungen vermieden. Eine angemessene Verfahrensdauer und eine verfahrensökonomische, masseschonende Bearbeitung sichern die Durchsetzung werthaltiger Vermögensansprüche. 

 

Zu unserer Arbeitsauffassung gehört aber auch der „kurze Draht“: Unser Team ist kommunikationsstark und wir achten darauf, ständig und vor allem persönlich erreichbar zu sein.

Höchstpersönlichkeit

Das Amt des Insolvenzverwalters ist höchstpersönlicher Natur, und so nehmen wir es auch wahr. Dieses wichtige Kriterium persönlicher Aufgabenwahrnehmung erfüllen wir durch die höchstpersönliche Ausführung folgender Tätigkeiten:

 

  • Grundlegende, verfahrensleitende Entscheidungen
  • Terminwahrnehmung beim Insolvenzgericht
  • Teilnahme an Gläubigerausschusssitzungen
  • Informationserteilung zumindest in der ersten Betriebsversammlung
  • Grundlegende Verhandlungen mit Übernahmeinteressenten
  • Interne und externe Verfahrensleitung

Gutachten

Das Insolvenzgutachten dient dem Insolvenzgericht als wesentliche Erkenntnisquelle. Es ist für uns selbstverständlich, dass unsere Insolvenzverwalter dabei nicht nur die Standards einhalten. B+O-Gutachten sind aussagekräftig, optisch ansprechend und übersichtlich. So erleichtern wir Gerichten und Rechtspflegern die Arbeit.

Für Gläubiger in Insolvenzverfahren

Als Treuhänder der Gläubiger verstehen wir uns als Vertrauenspersonen: Wir orientieren uns bei allen Entscheidungen an den wirtschaftlichen Interessen der Gläubigergemeinschaft. Unser Team von Betriebswirten und Kaufleuten begleitet unsere Arbeit mit betriebswirtschaftlichem und kaufmännischem Know-How – davon profitieren letztlich auch die in die Insolvenz geratenen Unternehmen. Wir wollen die Verfahren zügig abwickeln und treffen deshalb auch schwierige Entscheidungen zeitnah. Wir sind uns der uns übertragenen Verantwortung in der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen bewusst. Und wir tragen Verantwortung für die Arbeitsplätze in der Region. Unternehmenserhalt statt Abwicklung lautet daher grundsätzlich der Anspruch, den wir an unsere Arbeit haben. So werden trotz der intensiven Betrachtung der vermögensrechtlichen Fragestellungen die betroffenen Menschen nie aus den Augen verloren.

Fortbildung

Als Fachanwälte und Insolvenzverwalter bilden wir uns und unsere Mitarbeiter*innen regelmäßig mehrmals im Jahr in Web-Seminaren und Präsenzveranstaltungen fort.