Böhme Götz Geske Handels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht / Gesellschaftsrecht

Antworten auf wirtschaftliche Fragen

Das Handels- und Gesellschaftsrechts ist bei der Bearbeitung von Unternehmensinsolvenzen essentiell und uns daher gut vertraut. Aus unseren Erfahrungen, die wir in vielen Branchen gesammelt haben, schöpfen wir zugleich das Wissen für die Beratung von Unternehmen außerhalb der Krise. 

 

Als spezialisierte Anwälte können wir Unternehmen und Kaufleute bei existenziellen geschäftlichen Entscheidungen rechtlich absichern. Wir stehen unseren Mandanten als kompetente Partner und Berater bei allen wirtschaftlichen Fragen zur Seite, unterstützen bei der Gründung von Unternehmen und gesellschaftsrechtlichen Neuordnungen, etwa Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen und Ausgliederungen. Dies umfasst auch Fragen der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, Haftungsfragen oder Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern bis hin zum Unternehmensverkauf. 

 

Wir unterstützen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, in Führungsfragen, bei der Erstellung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern sowie in Fragen der Unternehmensnachfolge. Unser Ziel ist es, unternehmerisch sinnvoll vorzugehen und Probleme unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu lösen.