Böhme Götz Geske Zwangsverwaltung
Zwangsverwaltung

Inbesitznahme, Bewirtschaftung, Vermietung

Die Zwangsverwaltung ist ein Verfahren der Einzelzwangsvollstreckung, das vorrangig dem dinglichen Gläubiger, aber auch dem persönlichen Gläubiger den Zugriff auf die Nutzungen der schuldnerischen Immobilie, insbesondere auf Mieten und Pachten, ermöglicht und in den §§ 146 bis 161 ZVG sowie in der ZwVwV geregelt ist. Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung werden häufig parallel betrieben. Die Zwangsverwaltung zielt jedoch - im Gegensatz zur Zwangsversteigerung - nicht auf eine Veräußerung der Immobilie.

 

Aufgabe des Zwangsverwalters ist – neben der Durchführung der Inbesitznahme – die Bewirtschaftung des Objektes, Vermietung und damit verbunden eine mögliche Neuausrichtung des Objektes am Markt.

 

Durch die Zwangsverwaltung kann ein erheblicher Beitrag zur besseren Verwirklichung dinglicher Sicherheiten geleistet werden.